Physio- und Ergotherapie werden auch im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt, wenn es dem Patienten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, die Behandlung im Therapiezentrum wahrzunehmen.
Immobile Patienten haben so die Möglichkeit, im häuslichen Umfeld behandelt zu werden. Örtliche Gegebenheiten können auf diese Weise bei der Therapie berücksichtigt und in entsprechende Übungsprogramme integriert werden.
Hausbesuche müssen zusätzlich zur Physio- bzw. Ergotherapie (30, 45 oder 60 Minuten) vom Arzt verordnet werden und sind immer chefärztlich genehmigungspflichtig. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie und beantworten weitere Fragen zu diesem Thema.
Eine Verrechnung der Hausbesuchspauschale und des Kilometergelds mit der Krankenkasse ist möglich.